Die Bestimmungen der neuen COVID-19-Basismaßnahmen-Verordnungen der Bundesregierung für den Sport gelten im gesamten Bundesgebiet identisch (d.h. auch in Wien wird nun nicht mehr zusätzlich verschärft). Genau genommen gibt es in dieser Verordnung gar keine sportspezifischen Regelungen mehr.
Einzig verbindlich zu beachten ist noch, dass man bei Veranstaltungen ab 500 Personen (also im Turnsport bei großen Wettkämpfen) als Organisator einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen hat. Die Details dazu findet man bei Bedarf in der Verordnung.
Die Verwendung einer FFP2-Maske in Indoor-Sportstätten wird (außer beim aktiven Sport selbst) weiterhin "empfohlen". Vorgeschrieben ist sie seitens der Behörden nun allerdings nicht mehr.