COVID-19 Präventionskonzept zur Nutzung der ATG-Sporthallen

Dieses Präventionskonzept wurde auf Grundlage der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurde, erstellt.

Jede Person betritt das ATG-Sportzentrum, Kastellfeldgasse 8, 8010 Graz, auf eigene Gefahr und ist sich der Risiken einer erhöhten Übertragbarkeit des Virus, insbesondere bei der Sportausübung, bewusst. Bei Kindern und Jugendlichen haben die Erziehungsberechtigten das Risiko abzuwägen und über die Anwesenheit und Teilnahme bei Sporteinheiten bzw. -veranstaltungen ihrer Kinder zu entscheiden.

Im Wesentlichen werden in diesem Konzept zum eigenen und zum Schutz unserer Mitmenschen folgende Punkte berücksichtigt:

• Abstand halten (mind. 2 Meter)

• Einhalten der Hygieneregeln als Selbstschutz

• Mund-Nasenschutz (MNS) als Fremdschutz (außer bei grüner Corona-Ampel)

Als oberstes Prinzip jedoch gilt Folgendes: Sollte sich jemand krank fühlen und sollten Symptome wie etwa trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit, etc. auftreten, ist der Sportstätte unbedingt fernzubleiben. Die Gesundheit hat natürlich weiterhin oberste Priorität! Aufgrund dessen und der Tatsache, dass ein geordneter Trainings- und Spielbetrieb nur möglich ist, wenn die Infektionsfälle so niedrig wie nur irgendwie möglich gehalten werden, ersuchen wir alle Sportler/innen (Aktive, Trainer/innen, Schüler/innen und ihr Lehrpersonal, Eltern und Gäste, ...) um Solidarität bei der Umsetzung der Vorgaben.

Verhaltensregeln von Sportler/innen und Trainer/innen:

• Außer bei grüner Corona-Ampel hat jede Person, die die Sportstätte betritt, einen Mund-Nasenschutz oder ein Gesichtsschild zu tragen. Dieser/s darf nur am Sitzplatz oder zur Sportausübung abgenommen werden.

• Zu jeglichen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist 2m-Abstand zu halten.

• Im Hallenschwimmbecken gilt die 20m²-Flächenregel pro Schwimmer/in, d.h. max. 20 Personen. Außerhalb des Beckens ist der 2m-Abstand einzuhalten.

• Bitte verzichten Sie auf Handschlag bzw. Abklatschen zur Begrüßung und Verabschiedung.

• Bitte waschen Sie sich die Hände bei Ankunft in der Sportstätte bzw. benützen Sie unsere Desinfektionsständer.

• Um Ansammlungen vor und in der Sportstätte zu vermeiden, bitten wir um pünktliche Ankunft und pünktlichen Abgang.

Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur:

• Wegleitsystem: Ausgänge über unsere Fluchtwege, Zugänge über die gewohnten Eingänge. Achten Sie bitte auf die Einbahn-Beschilderungen.

• Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen oder Duschen ist möglichst kurz zu halten, auch hier bitte auf den 2m-Abstand achten. Wir bitten, nach Möglichkeit bereits umgezogen zu den Trainingseinheiten zu kommen.

• Wenn möglich, sind jegliche Türen in der Halle (Kabine, Halleneingang, …) offen zu halten, damit so wenige Griffe wie möglich angegriffen werden müssen.

• Aufwärmen und Verbleiben in den Gängen ist untersagt!

• Jede Trainingsgruppe hat eine Anwesenheitsliste zu führen und Kontaktdaten (Name, Telefonnummer) der Teilnehmer/innen zu vermerken, um im Falle eines positiven Coronatests das Contact Tracing zu ermöglichen. Dabei ist die Konformität des Datenschutzes zu beachten.

• Andere Personen als Sportler/innen oder Trainer/innen sollen der Sportstätte fernbleiben. Insbesondere bitten wir Erziehungsberechtigte, die Kinder vor der ATG-Sportstätte abzuliefern und sie nach dem Training auch wieder vor der Sportstätte abzuholen. Außer bei grüner Coronaampel haben diese Personen einen Mund-Nasen Schutz (MNS) zu tragen.

• Die Sportler/innen sind vor Trainingsbeginn über die einzuhaltenden Regeln / Vorschriften zu informieren.

• Die Trainer/innen haben die Einhaltung der Vorgaben im Rahmen des Trainings zu überwachen und jene, die sich nicht konform verhalten, vom Trainingsbetrieb auszuschließen.

• Des Weiteren gelten die sportartspezifischen Handlungsempfehlungen des jeweiligen Fachverbandes. Diese findet man unter: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zumcoronavirus/handlungsempfehlungen-fuer-sportvereine-und-sportstaettenbetreiber/

Wettkampf / Veranstaltungen:

Die große ATG-Halle ist im Normalfall für circa 950 Personen zugelassen. Auf der Tribüne haben, wenn man die Abstandsregeln berücksichtigt, nur mehr 125 Personen Platz. Da jede Sportart / jede Veranstaltung eigene Bedürfnisse hat, bitten wir alle Hallenmieter/innen, sich mindestens einen Monat vor der Veranstaltung mit der ATG-Verwaltung in Verbindung zu setzen.

• Prinzipiell gelten bei Veranstaltungen und Wettkämpfen die üblichen Hygieneregeln (Händewaschen, Abstand, Vermeidung von Menschenmassen…).

• Grundsätzlich sollte Wert darauf gelegt werden, dass so wenige Personen wie möglich in der Halle anwesend sind und, wenn möglich, auf Veranstaltungen mit Zuschauer/innen zu verzichten.

• Wettkämpfer/innen, Trainer/innen und Kampfrichter/innen sollen abseits des Wettkampfes den Mindestabstand einhalten.

• Zudem haben Zuschauer/innen ausschließlich die gekennzeichneten Sitzplätze zu benützen!

• Den Beschilderungen sowie den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten!

Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material:

• Die Desinfektion der Hände bzw. das Händewaschen bei der Ankunft in der Sportstätte, vor der Heimreise und bei Ankunft zuhause ist ratsam.

• Das Reinigungspersonal wird außerdem mehrmals täglich Schlüsselstellen, wie Griffe, Bänke u. Ä., desinfizieren.

• Die Sportgeräte sind, wenn möglich, von den Sportler/innen selbst mitzubringen. Sportgeräte, die vom ATG ausgeliehen werden, sind nach ihrer Benutzung zu desinfizieren.

• Zudem bitten wir, im Ballett- und im Gössersaal bzw. im Studio 3 die Fenster nach jeder Einheit zum Lüften zu öffnen.

• Die Trainer/innen versorgen nach dem Training allfällige gemeinschaftliche Trainingsmaterialien und sorgen für deren Desinfektion.

Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion:

Sportler/innen oder Trainer/innen, in deren Umfeld ein positiver COVID-19 Fall aufgetreten ist, haben dies unverzüglich dem Verein zu melden und die weitere Vorgangsweise abzusprechen – auch wenn sie selbst keine Symptome aufweisen. Sportler/innen und Trainer/innen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden oder den Verdacht haben, am Virus erkrankt zu sein, haben dies unverzüglich dem Verein zu melden.

Was ist bei einem COVID-19-Verdachtsfall im Verein zu tun?

1. Der Verein informiert die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde (BH, Magistrat, Amtsarzt, 1450).

2. Sollte sich die Person in der Halle befinden, muss sie unverzüglich nachhause geschickt werden bzw. bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten informiert werden.

3. Weitere Schritte werden von der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde / dem Amtsarzt verfügt. Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörde. Der ATG wird die Umsetzung der Maßnahmen unterstützen.

4. Dokumentation durch den Verein, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person hatten sowie Art des Kontaktes (mit Hilfe von Teilnehmerlisten).

5. Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen (z.B. Desinfektion der Sportstätte) entsprechend der Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde. Um im Anlassfall entsprechend geordnet vorgehen zu können, müssen die Kontaktdaten aller Teilnehmer/innen bzw. der Erziehungsberechtigen zur Verfügung stehen und die Teilnahme an Trainingseinheiten oder anderen Sportveranstaltungen muss dokumentiert werden (durch Teilnehmerlisten).

6. COVID-19-Beauftragter: Günter Skursky 0316-824345-3,

 

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